Beratung

Berufsbedingte Hauterkrankungen lassen sich vermeiden!

Die Voraussetzungen für das Treffen geeigneter Massnahmen zur Minimierung der Gesundheitsrisiken sind die Analyse des Arbeitsplatzes und Arbeitsumfeldes sowie die Gefährdungsermittlung. Die Prüfung und Bewertung des Ist-Zustandes der existierenden Arbeits- und Gesundheitsschutzmassnahmen führt zu Empfehlungen zukünftiger Massnahmen und Produkte.

Die Effizienz eingeführter Massnahmen und Produkte sollte stets überprüft werden.

Wir beraten und unterstützen bei der Gefährdungsermittlung (gem. § 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz), bei der Erarbeitung von Hautschutzplänen (gem. BGR 197) sowie Durchführung und Kontrolle der getroffenen Massnahmen.

Vor Einführung von Hautschutzplänen schulen wir Ihre Mitarbeiter oder unterstützen Sie dabei.

  • Gefährdungsermittlung
  • Vorschläge für technische, organisatorische und persönliche Schutzmassnahmen
  • Hygienecheck
  • Hautschutzplan
  • Schulung der Mitarbeiter
  • Kontrolle der festgelegten Massnahmen
  • Überprüfung der Wissensstandes der Mitarbeiter in festgelegten Intervallen


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